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News
17.01.2010 - Neue Heilmittelrichtlinien 2010
Der BHV nimmt bis zum 28. Januar Stellung


Bis zum 28. Januar haben die Heilmittelverbände über den BHV Zeit Stellung zum Entwurf der neuen Heilmittelrichtlinien (HMR) zu nehmen. Danach ist der Weg nicht mehr weit, möglicherweise schon Mitte des Jahres neue Heilmittelrichtlinien im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.

Einige Veränderungen soll es möglicherweise geben. So soll der verordnende Arzt sich eingehende Gedanken im Sinne der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) machen.
Absatz 5: „Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln ergibt sich nicht aus der Diagnose allein, sondern nur dann, wenn unter Gesamtbetrachtungen (ICF) der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigung der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) unter Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren in Bezug auf Person und Umwelt einen Heilmittelanwendung notwendig ist.“

Weiter soll geregelt sein, dass Krankenkassen, welche bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles auf die Genehmigung verzichten, damit als wirtschaftlich im Sinne §§12 und 70 SGB V anerkennen. Das sollte die Regressgefahr für Ärzte mit Langzeitpatienten deutlich mindern.

Zur Prüfung der Verordnungen auf Vollständigkeit wird der Heilmittelerbringer dann auch in den HMR herangezogen. Mit besonderer Begründung des Verordners, soll es in bestimmten Tageseinrichtungen für Kinder dann flächendeckend möglich sein Therapien durchzuführen.
„Ohne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten…ausnahmsweise für Kinder und Jugendlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich.“
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